Führerscheinklassen

Hier findest du Informationen zu unseren angebotenen Leistungen.
Wir bilden in den Klassen B, BE, A, A2, A1, AM, Mofa aus.

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Theorieausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 × Grundstoff und 2 × Zusatzstoff Klasse B.
  • Bei Erweiterung: 6 × Grundstoff und 2 × Zusatzstoff Klasse B.

Praxis:
Die praktische Ausbildung, egal ob Schaltung oder Automatik, besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug, wichtige Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung und ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Sobald ein „sicheres und gewandtes Fahrverhalten“ erreicht wurde folgen die gesetzlich vorgeschriebenen 12 „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 5 × Überland
  • 4 × Autobahn
  • 3 × Beleuchtung

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Schlüsselzahl 197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl 197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl der Großteil der Ausbildung und die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Voraussetzungen:

mind. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

Eine mind. 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe (das ist keine Prüfung!)

Ausstellung einer Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

Theorieausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 × Grundstoff und 2 × Zusatzstoff Klasse B.
  • Bei Erweiterung: 6 × Grundstoff und 2 × Zusatzstoff Klasse B.

Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug, wichtige Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung und ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Sobald ein „sicheres und gewandtes Fahrverhalten“ erreicht wurde folgen die gesetzlich vorgeschriebenen 12 „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 5 × Überland
  • 4 × Autobahn
  • 3 × Beleuchtung

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Führerschein Klasse B muss vorhanden sein.

Theorieausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen.
Keine theoretische Prüfung erforderlich.

Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Zug, also der Kombination aus Auto und Anhänger, das Rangieren, die richtige Verkehrsbeobachtung und ein regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Es folgen die gesetzlich vorgeschriebenen fünf „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 3 × Überland
  • 1 × Autobahn
  • 1 × Beleuchtung

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Schlüsselzahl 96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse des Zuges, anders als bei der Klasse B, über 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg betragen darf.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Führerschein Klasse B muss vorhanden sein.

Für „B96“ ist eine Fahrerschulung nötig.


Theorieausbildung:
Der theoretische Unterricht beträgt nur 2,5 Stunden.
Keine theoretische Prüfung erforderlich.

Praxis:
Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden, zuzüglich einer einstündigen Fahrt im realen Verkehr.

Keine praktische Prüfung erforderlich.

Nach erfolgreicher Kursteilnahme stellen wir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus, die dann die Eintragung im Führerschein veranlasst.

Führerscheinklasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, ohne weitere Einschränkungen.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 24 Jahre. Bei „Stufenaufstieg“ auch früher möglich.

Theorieausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.
  • Bei Erweiterung: 6 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.

Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug und wichtige Fahrmanöver, zunächst auf einem hierfür vorgesehenen Übungsplatz, später natürlich auch auf der Straße, sowie ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Sobald ein „sicheres und gewandtes Fahrverhalten“ erreicht wurde folgen die gesetzlich vorgeschriebenen „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

Ersterwerb:

  • 5 × Überland
  • 4 × Autobahn
  • 3 × Beleuchtung

Erweiterung von A2*:

  • 3 × Überland
  • 2 × Autobahn
  • 1 × Beleuchtung

* Ist man seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2, müssen weder eine theoretische Prüfung abgelegt, noch Sonderfahrten gefahren werden. Es findet nur eine gründliche Vorbereitung auf die praktische Prüfung statt.

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Führerscheinklasse A2

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistungsbeschränkung auf 35 kW, bei denen das Leistung-/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre.

Theorieausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.
  • Bei Erweiterung: 6 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.

Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug und wichtige Fahrmanöver, zunächst auf einem hierfür vorgesehenen Übungsplatz, später natürlich auch auf der Straße, sowie ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Sobald ein „sicheres und gewandtes Fahrverhalten“ erreicht wurde folgen die gesetzlich vorgeschriebenen „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

Ersterwerb:

  • 5 × Überland
  • 4 × Autobahn
  • 3 × Beleuchtung

Erweiterung von A1*:

  • 3 × Überland
  • 2 × Autobahn
  • 1 × Beleuchtung

* Ist man seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1, müssen weder eine theoretische Prüfung abgelegt, noch Sonderfahrten gefahren werden. Es findet nur eine gründliche Vorbereitung auf die praktische Prüfung statt.

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung-/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre.

Theorieausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.
  • Bei Erweiterung: 6 × Grundstoff und 4 × Zusatzstoff Klasse A.

Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug und wichtige Fahrmanöver, zunächst auf einem hierfür vorgesehenen Übungsplatz, später natürlich auch auf der Straße, sowie ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. Sobald ein „sicheres und gewandtes Fahrverhalten“ erreicht wurde folgen die gesetzlich vorgeschriebenen 12 „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 5 × Überland
  • 4 × Autobahn
  • 3 × Beleuchtung

Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Führerscheinklasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre.

Theorieausbildung:
12 × Grundstoff und 2 × Zusatzstoff Klasse A.


Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus der Grundausbildung, bei der der Umgang mit dem Fahrzeug und wichtige Fahrmanöver, zunächst auf einem hierfür vorgesehenen Übungsplatz, später natürlich auch auf der Straße, sowie ein sicheres und regelkonformes Fahrverhalten gelernt werden. Die Anzahl der Fahrstunden lässt sich nicht vorhersagen und ist individuell verschieden, abhängig von Talent, Vorkenntnissen und eigenem Lerntempo. „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, sind für den Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse nicht vorgesehen.
Zum Schluss findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt, um das Gelernte so zu festigen, dass es selbst in einer stressigen Prüfungssituation sofort abrufbar ist.

Schlüsselzahl 196

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung- /Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre.
Führerschein Klasse B muss seit mindestens 5 Jahre vorhanden sein.

Theorieausbildung:
4 x theoretischer Unterricht

Keine theoretische Prüfung erforderlich.

Praxis:
Mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, wobei auch Überland und Autobahn gefahren werden müssen. Für die Fahrstunden ist eigene komplette Motorradkleidung zwingend erforderlich.

Keine praktische Prüfung erforderlich.

Nach erfolgreicher Kursteilnahme stellen wir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus, die dann die Eintragung im Führerschein veranlasst.

Mofa (Prüfbescheinigung)

Fahrrad mit Hilfsmotor mit max. 50 ccm Hubraum leistungsbegrenzt auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre.

Theorieausbildung:
6 × theoretischer Unterricht


Praxis:
Beim Mofa handelt es sich nicht um eine klassische Fahrerlaubnisklasse, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung bei der Behörde, so wie es bei einer Fahrerlaubnis notwendig wäre, nicht erforderlich. Die praktische Ausbildung beschränkt sich auf eine Doppelfahrstunde mit einer Dauer von insgesamt 90 Minuten, in der der Umgang mit dem Fahrzeug gelernt wird. „Sonderfahrten“, auch bekannt als Pflichtstunden, sind für den Erwerb dieser Bescheinigung nicht vorgesehen.

Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht. Es muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden.

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Fahrschule Horst Mankel

Inhaber: Horst Mankel
Westfalenstr. 15
40472 Düsseldorf

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Büro und Anmeldung:
Mo.-Fr.: 09:00 – 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht:
Mo.-Do.: 19:00 – 20:30 Uhr